Bei Betriebsauflösungen oder in der Insolvenz von Unternehmen stellen immaterielle Vermögensgegenstände häufig das zentrale Asset dar. Die Identifikation von gewerblichen Schutzrechten, deren Aufrechterhaltung sowie die Be- und Verwertung erweisen sich oft als schwierig.
Die Sachverständigen der GIVA sind in der Lage, Aussagen über den voraussichtlichen Wert des jeweiligen gewerblichen Schutzrechts im Rahmen von Sachverständigengutachten zu treffen. Darüber hinaus verwertet die GIVA die bestehenden gewerblichen Schutzrechte sowie Spezialschutzrechte. Hierfür verfügen wir über eine umfassende Interessentendatenbank.